Donnerstag, 3. Juli 2008

Eine Antwort an old friend

Eigentlich sollte es eine Antwort zu "Pädohysterie und sexuelle Belästigung" werden, doch es wurde ein neuer Beitrag:

Ein Justizsystem kann 2 Ziele verfolgen: das eine wäre Rache, das zweite die Anzahl Verbrechen zu minimieren. Während das japanische Recht und zu Teilen auch das angelsächsische Recht den Fokus auf ersteres legen, so liegt beim römischen, in dessen Tradition der europäische Kontinent steht, ganz klar bei zweiterem.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein unschuldig vom Staat eingekerkerter ebenfalls Opfer eines "Verbrechens" ist. Deshalb gilt der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo", da man durch einsperren eines Straftäters kaum weitere Verbrechen verhindern kann, mit dem Wegsperren eines Unschuldigen jedoch sicher eines begeht. Und diese Einstellung wird von mir ganz klar unterstützt.

Wie kann ein Opfer dies beweisen: Sollte physische Gewalt mit im Spiel gewesen sein, so kann das, sofern sich das Opfer in nützlicher Zeit meldet (und nicht erst 2 Jahre später), ein Arzt dies ohne Probleme feststellen. Im Fall rein psychisch-verbaler Gewalt bleibt nichts anderes als unabhängige Augenzeugen und falls wiederholt, halt auch mal eine Audioaufnahme machen. Aber ich gebe zu, der Beweis ist unter umständen nicht einfach.

Aber hier möchte ich mich in aller deutlichkeit dagegen wehren, dass Männer deswegen unter generalverdacht gestellt werden. Dies ist etwa gleich absurd, wie anzunehmen, dass jeder mit Führerausweis potentiell betrunken und mit 150 Sachen durchs Wohnquartier fährt. Und das alleine eine Anschuldigung reicht, um ihn dafür hinter Gitter zu bringen.

Ein interessanter Fall war vor zwei Jahren, ging damals unter, wegen des Geschreis um die "Vergewaltigung" in Seebach: da stand ein Mann vor Gericht, wegen angeblicher Vergewaltigung und Freiheitsberaubung einer Frau. Der Mann hatte Glück und konnte seine Unschuld, wenn auch mühsam und mit Hilfe vieler Augenzeugen, beweisen. Das Interessante daran ist, dass dieselbe Frau knapp 2 Jahre davor ebenfalls einen Mann der Vergewaltigung angezeigt hatte und schon damals der Angeschuldigte, damals ohne Probleme, seine Unschuld beweisen konnte. Die Folgen für die Frau nach diesen beiden Falschanzeigen: die musste die Gerichtskosten tragen und bekam vom Richter den Rat, vielleicht mal einen Psychologen aufzusuchen.

Und wenn Frauen um ihre Intergität besorgt sind, sollten sie sich nicht von Männern fernhalten, sondern von ihren Verwandten (und vom Verkehr), denn noch immer finden die meisten Vergewaltigungen innerhalb der Familie statt.

The Basement

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